Allen Beschäftigten stehen fünf Tage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr zu.
Die Bildungsmaßnahme muss im jeweiligen Bundesland als Bildungsfreistellung anerkannt sein, die Sie von uns als Bildungseinrichtung bekommen.
Wichtig ist: Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn den Arbeitgeber informiert haben.
Die spannenden Angebote warten auf Sie in 2023/24 an der VHS:
Weitere Informationen unter Telefon