Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Stadt Pinneberg e.V.
1. Anmeldung
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule zustande. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per digitaler Weitermeldung erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Entgeltes und möglicher Nebenentgelte. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule ohne vorherige Anmeldung verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmendenliste und zur Zahlung des Entgeltes. Ein kostenloser Probebesuch ist nach vorheriger Absprache möglich. Bei Vorträgen melden Sie sich bitte vorab an. Sie können auch direkt zum Vortrag kommen und das Entgelt im Nachgang per Überweisung entrichten.
2. Bezahlung
Das Teilnehmerentgelt für den von Ihnen gewählten Kursus können Sie nach Erhalt der Rechnung begleichen. Dafür können Sie der vhs ein Lastschriftmandat erteilen, den Betrag auf das in der Rechnung angegebene Konto überweisen oder direkt mit der Online-Anmeldung per Paypal bezahlen.
3. Rücktritt vom Vertrag/Widerrufsrecht
Ein Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich bis spätestens drei Werktage vor Kursbeginn in der Geschäftsstelle der vhs (info@vhs-pinneberg.de) eingegangen sein, bei einem Bildungsurlaub 2 Wochen vor Kursbeginn. Ab Kursbeginn ist das volle Entgelt fällig. Im Falle einer Kursabsage werden bereits gezahlte Entgelte erstattet. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Volkshochschule der Stadt Pinneberg e. V., Am Rathaus 3, 25421 Pinneberg, Mail: info@vhs-pinneberg.de.
4. Kündigung der Teilnahme nach Veranstaltungsbeginn und Erstattung von Gebühren
Die Gesamtsumme noch ausstehender Entgelte wird sofort fällig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf. Ein Wechsel von Kursleitungen berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Eine anteilige Ermäßigung für nicht besuchte Kurstermine ist nicht möglich.
5. Angleichung an die Schulverhältnisse
Wenn aufgrund höherer Gewalt die öffentlichen Schulen geschlossen bleiben oder eine Anfahrt/Anreise zur vhs Pinneberg nicht möglich ist, gilt dies auch in jedem Falle für die Veranstaltungen der Volkshochschule. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerentgelts erwächst daraus nicht.
6. Mahnung von Entgelten
Die vhs Pinneberg mahnt den offenen Betrag zweimal nach Versand der Rechnung. Wenn das offene Entgelt nach dem 3. Mahnschreiben nicht beglichen wird, sperrt die vhs Pinneberg den/die Teilnehmenden für weitere Kursanmeldungen.
7. Ermäßigung
Auf Antrag wird für Auszubildende, Schüler*innen und Studierende, Umschüler*innen und Freiwilliges-Soziales-Jahr-Leistende, Au-pair, Sozialhilfeempfänger*innen (SGB XII) und Bezieher*innen des Bürgergeldes eine Ermäßigung des Teilnehmerentgeltes um 40 Prozent gewährt. Dasselbe gilt für Rentner und Pensionäre, die unter die Einkommensgrenze und die Vermögensgrenze (§ 85, § 90 SGB XII) fallen. Auf Antrag erhalten Bezieher*innen des Arbeitslosengeldes I eine Ermäßigung 25 Prozent. Pro Semester können die obigen Ermäßigungen nur für zwei Kurse in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen des Sozialpasses der Stadt Pinneberg können Haushaltsvorstände und die zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Familienangehörigen bzw. Alleinstehende, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten und die Teilnahme an den Kursen der VHS gebührenfrei erhalten.
Inhaber*innen der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein erhalten 25% Ermäßigung auf bis zu vier Kurse pro Kalenderjahr.
Teilnehmenden, die für den Bereich des Lehrganges eine Förderung anderer öffentlicher Stellen (z.B. Agentur für Arbeit, Bundeswehrförderungsdienst) in Anspruch nehmen, wird keine Ermäßigung gewährt.
8. Entgeltsätze
1. Die Kursentgelte betragen je nach Kostenaufwand € 2,50 bis € 12,00 pro Unterrichtsstunde à 45 Minuten. Erhöhte Kosten können u.a. entstehen durch stärker beschränkte oder faktisch geringere Teilnehmerzahlen, Nutzung von Fachräumen, besondere Serviceleistungen.
2. Bei Einzelveranstaltungen betragen die Entgelte je nach Kostenaufwand € 5,00 bis € 12,00; Betriebsbesichtigungen, Exkursionen, Tagesfahrten etc. werden mindestens kostendeckend kalkuliert.
3.1 In der Regel gilt für unsere Kurse eine Mindestteilnehmerzahl. In Ausnahmefällen können Kurse auch mit einer geringeren Teilnehmerzahl (Kleingruppenregelung) von der Volkshochschule ermöglicht werden. Vorteil: besonders intensives Lernen. Dies muss jedoch mit entsprechend höherem Teilnehmerentgelt finanziert werden.
3.2 Bei allen Kursen, bei denen eine geringere Teilnehmerzahl zur Berechnung des Entgeltes zugrunde gelegt wurde, verringert sich das Entgelt nicht, wenn mehr Teilnehmende am laufenden Kurs teilnehmen als geplant.
3.3 Bei allen Kursen, bei denen die geplante Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behält sich die Volkshochschule vor den Kursus abzusetzen bzw. nach Absprache mit den Teilnehmenden eine Erhöhung des Entgeltes vorzunehmen.
4. Die Festsetzung weiterer besonderer Entgelte für einzelne Kurse und Veranstaltungen ist möglich.
9. Sonstiges
Sinkt die Teilnehmerzahl im Laufe des Kurses unter die Mindestteilnehmerzahl, kann die vhs den Kurs auflösen (in diesem Fall wird ein entsprechendes Teilentgelt für die ausgefallenen Kurstage zurückerstattet) oder mit anderen zusammenlegen. Die vhs behält sich das Recht vor, Kurse auch bei höherer als der Mindestteilnehmerzahl – auch während des Semesters –zusammenzulegen bzw. einzustellen. Teilnehmende der Volkshochschule sind nur im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen des Kommunalen Schadenausgleichs versichert.
Wir empfehlen Ihnen, Garderobe und Wertsachen selbst zu beaufsichtigen, da die vhs keine Haftung übernimmt. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer/-innen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bedenken Sie bitte, dass die Volkshochschule in vielen Veranstaltungsräumen nur zu Gast ist und wir deshalb dort geltende Bestimmungen beachten müssen. Das gilt besonders für das Rauchen, das in den Unterrichtsräumen nicht gestattet ist. Alle Einrichtungsgegenstände müssen wir besonders schonend behandeln.
Die vhs kann einen Teilnahmevertrag zu jeder Zeit aus wichtigem Grund mit der Folge des Ausschlusses von der Veranstaltung kündigen. Wichtige Gründe sind vor allem Störungen des Veranstaltungsverlaufes oder durch andere Handlungen, Zahlungsverzug bzw. -rückstand zur Mitte der Veranstaltung oder Verzug mit 2 Ratenzahlungen, das Kopieren von Software-Produkten und das Entfernen von Datenträgern, das vorsätzliche, grob fahrlässige oder fahrlässige Zerstören oder Beschädigen von Gebäuden, Einrichtung, Ausbildungsobjekten u.ä. In diesen Fällen werden Entgelte nicht erstattet, Teilnehmende sind in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. Offene Forderungen der vhs bleiben bestehen, überzahlte Beträge werden aufgerechnet.
10. Haftung
Die vhs haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihres Personals und ihrer Erfüllungsgehilfen und im Rahmen weiterer gesetzlicher Vorgaben. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten hat für die vhs Pinneberg einen hohen Stellenwert. Dazu beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung auf dieser Webseite.
Stand: März 2026
Volkshochschule der Stadt Pinneberg e. V.
Der Vorstand