Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie!
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Der Vortrag der Verbraucherzentrale ist gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Er findet statt in Kooperation mit den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein.
In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. bieten wir kostenfreie Online-Vorträge zu aktuellen Fragen rund um Energie, Geld, Vorsorge und Versicherungen an.
Achtung: Mit der Anmeldung bekommen Sie einen Link zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass Sie sch spätestens 2 Werktage vor dem Termin mit diesem Link bei der Verbraucherzentrale registrieren müssen.
| Kursnr. | 261-1106 |
| Beginn | Mi., 20.05.2026, 10:00 - 11:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | Online-Unterricht |
| Gebühr | 0,00 € |
| Teilnehmer | 1 - 38 |